Nach den Feiertagen braucht der Körper oft eine Auszeit
Wer erst kürzlich die Diagnose „Fructoseintoleranz“ erhalten hat oder sich bereits länger mit der Nahrungsmittelunverträglichkeit herumschlägt, ist nicht davor gefeit, in der Advents- und Weihnachtszeit vom Schweinehund überrannt zu werden. Äpfel werden nebst Lebkuchen und Nüssen dann oft unmäßig vertilgt. Die Gänsekeule wurde erst durch den Honiganstrich kross und lecker. Magen- und Darmbeschwerden wurden dann einfach „ertragen“ oder – noch schlimmer – mit einem Schlückchen hier und da „weggespült“.
Aus Studien weiß man, dass die Fructoseintoleranz in vielen Fällen mit einem Mangel an Zink, Folsäure und Tryptophan einhergeht. Dies kann sich unter anderem durch Antriebslosigkeit, häufige Erkältungen und depressive Verstimmungen bemerkbar machen. Viele Betroffene haben daher das Bedürfnis, sich ausreichend mit diesen Nährstoffen zu versorgen. Das Apothekenprodukt Fructophan Kapseln wurde speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Fructoseintoleranz entwickelt und unterstützt den Körper dabei, diese wichtigen Nährstoffe täglich auf sichere und bequeme Weise zuzuführen. Mehr Info… (gesponsert)
Wer sich einen (oder mehrere) Feiertagsausrutscher geleistet hat und an Silvester nicht etwa fructosearmes Käsefondue zubereitet hat, sondern ein üppiges Mahl ohne Rücksicht auf die Unverträglichkeit, der startet vermutlich mit einem mächtigen Unwohlsein, wenn nicht gar massiven Schmerzen, ins neue Jahr. Grund genug, mit Beginn des neuen Jahres auch einen Neustart zu wagen.
Der Start mit einer „erneuten“ Karenzphase kann dann durchaus sinnvoll sein. Doch was war das noch gleich?
Mit der Karenzphase zurück auf Null
Die Karenzphase stellt in der Regel den Beginn einer Ernährungsumstellung dar, wenn die Diagnose „Fructoseintoleranz“ vorliegt. Das heißt, dass der Völlerei rund um Weihnachten und Silvester dann auch wieder die Ernüchterung folgt oder anders gesagt: der maximal mögliche Fructoseentzug.
Die gute Nachricht jedoch lautet: Meist gestaltet sich diese Karenzphase deutlich kürzer als der erste Fructoseentzug. Denkbar ist, dass eine kurzfristige Rückkehr in die Karenzphase von ein oder zwei Wochen vollkommen ausreichend sind, um die diversen Ausrutscher zum Jahresende wieder wettzumachen und nicht nur mit guten Vorsätzen, sondern auch ohne Beschwerden ins neue Jahr zu starten.
Und wie viel Fruchtzucker darf es sein? Ein bis zwei Gramm Fruchtzucker am Tag sollten in der Karenzphase maximal aufgenommen werden. Da diese „zweite“ Karenzphase nicht mit einem Start in die Ernährungsumstellung verglichen werden kann, weil in der Regel bereits umfangreiche Kenntnisse fructosearmer Lebensmittel bestehen, soll die folgende Übersicht als Reminder verstanden werden – was in der Karenzphase erlaubt ist und was nicht.
Tabu sind:
- Früchte und Trockenobst
- Fruchtsäfte und zuckerhaltige Getränke
- Süßigkeiten jeglicher Art
- Milchprodukte mit Fruchtanteil
- Marinaden und Saucen
- Sorbithaltige Produkte
- Vollkornprodukte
- Blähend wirkende Gemüsesorten
Gut geeignet für die Karenzphase sind:
- Nudeln, Reis und Kartoffeln
- Backwaren aus feinem Mehl
- Hirse, Amaranth, Quinoa, Buchweizen, Bulgur und Couscous
- Fleisch und Fisch (unverarbeitet und ungewürzt)
- Ungewürzte Nüsse
- Ungesüßte Milchprodukte
Tipp: Wer viel Kräutertee, Mineralwasser oder stilles Wasser trinkt, hilft dabei, den Körper fructosefrei zu machen.
Wer fructosearmes Gemüse zubereitet, muss in der Karenzphase explizit auf die Menge achten. Denn selbst wenn die Gemüsesorte per se arm an Fructose ist, so könnte ein üppiger Teller dennoch für Beschwerden sorgen. Ein Beispiel: 100 Gramm Kürbis enthalten bereits 1,56 Gramm Fructose, was auch bedeutet, dass die Fructosemenge für die Karenzzeit bereits ausgeschöpft ist.
Beschwerdefrei? Dann folgt der Re-Start mit einer fructosearme Ernährung
Wer wirklich nur zu den Feiertagen fructosetechnisch über die Stränge geschlagen hat, der muss nach der Karenzphase nicht noch einmal die Austestphase durchlaufen. Die Erkenntnis darüber, welche Lebensmittel gut bzw. in Maßen vertragen werden und welche nicht, sollte sich bereits fest verankert haben. Wenn nicht, kann ein Blick in die einst geführten Ernährungstagebücher helfen, denen meist recht aufschlussreich zu entnehmen ist, wie auch fructosereichere Lebensmittel gut verträglich genascht werden konnten.
Das bedeutet auch: Nach der Karenzphase, der Fructose-Ausnüchterungskur nach den Feiertagen, darf wieder durchgestartet werden mit der fructosearmen Kost. Von einem „Cheat-Day“, also einem Tag Pause von der fructosearmen Ernährung, raten Experten übrigens ab – mit dem Verweis darauf, dass es sich bei einer Fructoseintoleranz nicht etwa um eine selbstgewählte Ernährungsform handelt, die Diätzwecken folgt, sondern um eine Ernährungsumstellung, die nötig ist, um die Beschwerden der Nahrungsmittelunverträglichkeit zu regulieren.
Foto: (c) adobe media, family rides the sledge in the wood. Von Tortuga
AUTORIN
Steffi Brand
KATEGORIE
Fructoseintoleranz
GEPOSTED AM
25. Dezember 2021
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